Informationen zur PRO MUSICA Plakette: 

Nachstehend der Flyer vom BMCO, Bundesverband Chor & Orchester e.V. 


Die Auszeichnung besteht aus einer Urkunde und einer Plakette, die auf der Vorderseite „Musizierende“ mit Lyra und die Inschrift „Für Verdienste um instrumentales Musizieren – PRO MUSICA“, und auf der Rückseite den Bundesadler zeigt. 

 

STIFTUNG

  

Die PRO MUSICA-Plakette hat Bundespräsident Heinrich Lübke im Jahre 1968 als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben. 

 

Verleihung

 

Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. 

 

UNTERLAGEN ZUM ANTRAG

 

1. Nachweise zur Gründung und Bestehen der Musikgemeinschaft.

 

1.1 Urkunden, Satzungen. Das Gründungsjahr soll durch unmittelbare Zeugnisse zweifelsfrei nachgewiesen werden. Hierunter fallen • Gründungsurkunde, • Satzung, • Auszüge aus Tauf- und Familienregistern, • Auszüge aus Chroniken über geschichtliche und kulturgeschichtliche Ereignisse, in denen die Musikvereinigung eine Rolle spielt.

 

1.2 Fotos aus der Gründungszeit. Das Jahr der Aufnahme und die Namen der darauf abgebildeten Musiker müssen belegt werden.

 

1.3 Datierte Inschriften auf alten Instrumenten, Instrumentenkästen oder in Notenbüchern mit Datum und Namen der Musikgemeinschaft können ebenfalls als Nachweis für das Bestehen anerkannt werden.

 

1.4 Festschriften, Presseberichte, zweckdienlich sind Festbücher oder Presseberichte, die vor dem Jahr 1968, dem Stiftungsjahr der PRO MUSICA-Plakette, verfasst wurden und überzeugende Angaben zur Chronik, Namen der Gründungsmitglieder oder Dirigenten enthalten.

 

2. Kurzer Abriss der Geschichte. Der geschichtliche Abriss sollte tabellarisch erfolgen. Ergänzende Nachweise im Abstand von fünf bis zehn Jahren sind beizufügen.

 

3. Konzertprogramme und Presseberichte der letzten fünf Jahre. Es sollen Konzertprogramme und / oder datierte Presseberichte der letzten fünf Jahre, ferner das Festbuch einer etwa schon stattgefundenen Jubiläumsfeier eingereicht werden.

 

4. Bescheinigung der Ortsbehörde Stadt, Gemeinde oder Landkreis sollen die Angaben über die kulturelle Betätigung der Musikvereinigung und ihre Verdienste um das instrumentale Musizieren bestätigen.

  

5. Auszug aus dem Vereinsregister. 

 

GEMEINSAME VERLEIHUNG

 

Die vom Bundespräsidenten gestifteten Auszeichnungen, die Zelter- und PRO MUSICA-Plakette sind Anlass, seit 1971 alljährlich am Sonntag Laetare eine gemeinsame Verleihungsfeier auf der Bundesebene zu begehen. Im Mittelpunkt steht dabei ein Festakt, in dem einem ausgezeichneten Chor und einer ausgezeichneten Musikvereinigung Plakette und Urkunde überreicht werden. Sie erhalten die Auszeichnung stellvertretend für alle Musikgemeinschaften, die diese Ehrung im gleichen Jahr erfahren. Die Verleihung nimmt grundsätzlich der Bundespräsident selbst vor. Ist er verhindert, vertritt ihn der Kulturbeauftragte der Bundesregierung. Bei dessen Verhinderung vertritt der Kultusminister, in dessen Land der Festakt stattfindet, den Bundespräsidenten.